5 Voteile der E-Zigarette
Die elektronische Zigarette und ihre Vorteile
Noch ist es nicht soweit, dass jeder Raucher auf die E-Zigarette umgestiegen ist. Doch fast jeder Raucher beschäftigt sich mit dieser innovativen Erfindung und möchte vor allem über die Vorteile des „Dampfens“ informiert werden. Es gibt sehr viele Vorteile, die für den Gebrauch einer E-Zigarette sprechen, wobei hier einige aufgeführt werden.
Die 5 Vorteile der E-Zigarette
1-Der wohl wichtigste Vorteil einer E-Zigarette ist die Gesundheit. Eine Umfrage aus dem Jahre 2009 von Jean-Francois Etter bewies, dass sich die meisten Teilnehmer durch das Inhalieren von Wasserdampf körperlich wesentlich fitter fühlten, als mit dem Rauchen herkömmlicher Zigaretten. Die Atmung verbessert sich und der Husten wird weniger. Wer die E-Zigarette ausprobiert, wird bereits nach etwa einer Woche spüren, dass sich Geschmacks- und Geruchssinn verbessert haben. Nach ungefähr zwei Wochen hat sich die Kondition optimiert, da der „Dampfer“ nun viel besser atmen kann. Dies sind nur einige der Gesundheitsaspekte, die für die E-Zigarette sprechen.
2-Der zweite wichtige Vorteil ist das Einstellen des Passivrauchens. Da mit dem Gebrauch einer E-Zigarette kein Tabak verbrannt wird, können die Mitmenschen auch keinen gesundheitsgefährdenden Qualm einatmen. Bei der E-Zigarette wird Flüssigkeit in Wasserdampf umgewandelt, der dann vom Raucher inhaliert werden kann. Würden die Mitmenschen den Dampf nicht sehen, könnten sie gar nicht merken, dass neben ihnen jemand raucht.
3-Bei der E-Zigarette entsteht keine Geruchsbelästigung. Kleidung, Textilien und Haare bleiben also frei von Tabakgeruch.
3-Wer gerne raucht, aber gerne etwas für seine Gesundheit tun möchte, wird mit der E-Zigarette gut beraten sein. Zudem gibt es Liquid-Depots ohne Nikotin, sodass der Genussraucher weiterhin in gemütlichen Stunden rauchen beziehungsweise dampfen kann. Raucher, die aufhören möchten zu rauchen, können auf diese Weise die Nikotin-Dosis Schritt für Schritt reduzieren.
5-Die E-Zigarette ist überall da erlaubt, wo Rauchen verboten ist. Wenn das Hausrecht nichts anderes besagt, darf in öffentlichen Einrichtungen eine E-Zigarette inhaliert werden.


